Anstellung eines baupolizeilichen Amtssachverständigen – Osttirol
Anstellung eines baupolizeilichen Amtssachverständigen – Osttirol | |
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Sektor | 03. ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT |
Themenbereich | Baurecht |
Staat | Österreich |
Bundesland | Tirol |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Alle Gemeinden Osttirols |
Kontaktperson(en) | Dietmar Ruggenthaler |
Projektwebsite | |
Projektstart (Jahr) | 1973 |
Rechts- und Organisationsform | Gemeindeverband |
Preise und Auszeichnungen |

Beschreibung
Der Zweck liegt darin, dass nicht jede Mitgliedsgemeinde einen eigenen Bausachverständigen beschäftigen muss, womit eine wesentliche Kostenreduktion einhergeht. Des Weiteren ist eine bezirksweit einheitliche Abwicklung bzw. Handhabung der Verfahren möglich.
Finanzierung
Durch die Gemeinden Osttirols ohne Stadtgemeinde Lienz: Der zu erwartende Jahresaufwand für diesen Gemeindeverband wird im Verhältnis der Zahl der EinwohnerInnen und der zu erwartenden Finanzkraft II je Gemeinde aufgeteilt.
Aktueller Stand
Der Gemeindeverband beschäftigt zwei Bausachverständige, die bei Bedarf von den Gemeinden Osttirols (außer Stadtgemeinde Lienz) angefordert werden. Des Weiteren ist ein geringfügig beschäftigter Geschäftsführer angestellt, der für die Ermittlung der Beitragsleistungen sowie die kamerale Abwicklung zuständig ist.
Erzielte Effekte
Weitere Informationen
Projektteilnehmer: Alle Gemeinden Osttirols ohne die Stadtgemeinde Lienz (1973 haben sich die Gemeinden des Bezirkes Lienz mit Ausnahme von Lienz, Matrei in Osttirol und St. Jakob i.D. zusammengeschlossen, 1976 ist die Gemeinde St. Jakob i.D. und 1979 ist die Marktgemeinde Matrei i.O. beigetreten).