BürgerServiceCenter der Stadt Bielefeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierfür stehen 31 freundliche und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Anrufer zur Verfügung.
Hierfür stehen 31 freundliche und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Anrufer zur Verfügung.
Das BSC beteiligte sich seit Beginn an auch an dem Projekt der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 und ist am 24.03.2009 als eines der ersten ServiceCenter dem 115-Verbund im Rahmen der Pilotphase beigetreten. Seit dem 01.04.2011 befindet sich dieser Service im sogenannten Regelbetrieb.
Im Rahmen des Projektes D115 wurden auch die ersten Kontakte zur Stadt Bad Salzuflen geknüpft. Auch diese beteiligte sich intensiv in der Projektphase. Aus dieser Zusammearbeit entwickelten sich die ersten Überlegungen zur interkommunalen Kooperation im Bereich des telefonischen Services.


== Finanzierung ==
== Finanzierung ==

Version vom 14. Juli 2011, 10:28 Uhr

BürgerServiceCenter der Stadt Bielefeld
Sektor
Themenbereich Interkommunale Zusammenarbeit
Staat Deutschland
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bezirk/Kreis
Projektpartner (Institutionen) Stadt Bad Salzuflen
Kontaktperson(en) Kai Uwe Koepke
Projektwebsite http://www.bielefeld.de/de/rv/ds stadtverwaltung/bsc/
Projektstart (Jahr) 2008
Rechts- und Organisationsform Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Preise und Auszeichnungen
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Koordinaten: 52° 1' 17.36" N, 8° 32' 9.20" E

Beschreibung

Das BürgerServiceCenter der Stadt Bielefeld (BSC) wurde am 01.07.2008 als kommunales ServiceCenter (Call-Center) in Betrieb genommen. Im Rahmen der Erneuerung der Telefonanlage und der Inhouse-Verkabelung bei der Stadt Bielefeld sollten mit der Einrichtung dieses ServiceCenters die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung gesteigert und die Kommunikationsprozesse mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie innerhalb der Stadtverwaltung optimiert werden.

Das BSC ist für alle zentral bei der Stadt Bielefeld eingehenden Anrufe der erste Ansprechpartner. Mit Hilfe einer umfangreichen Wissensdatenbank und unter Einsatz modernster Call-Center-Technik werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger möglichst abschließend erledigt.

Hierfür stehen 31 freundliche und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Anrufer zur Verfügung.

Das BSC beteiligte sich seit Beginn an auch an dem Projekt der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 und ist am 24.03.2009 als eines der ersten ServiceCenter dem 115-Verbund im Rahmen der Pilotphase beigetreten. Seit dem 01.04.2011 befindet sich dieser Service im sogenannten Regelbetrieb.

Im Rahmen des Projektes D115 wurden auch die ersten Kontakte zur Stadt Bad Salzuflen geknüpft. Auch diese beteiligte sich intensiv in der Projektphase. Aus dieser Zusammearbeit entwickelten sich die ersten Überlegungen zur interkommunalen Kooperation im Bereich des telefonischen Services.

Finanzierung

Aktueller Stand

Erzielte Effekte

Weitere Informationen

Das Leistungsspektrum des BürgerServiceCenters


Anrufzeiten:

Montag bis Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr Samstag 09:00 bis 13:00 Uhr


Aufgabenspektrum:

Alle Dienstleistungen der Stadt Bielefeld sowie alle Dienstleistungen der am D115-Verbund teilnehmenden Partner (Kommunen, Länder, Bunde).


Aufgabenarten:

• Bearbeitung allgemeiner Anfragen (Öffnungszeiten, Zuständigkeiten u.a.)

• Bearbeitung häufig gestellter (Standard-)Fragen zu bestimmten Lebenslagen/Dienstleistungen (Antragsvoraussetzungen, notwendige Unterlagen, Gebühren etc.)

• Qualifiziertes Weiterverbinden zum gewünschten Ansprechpartner (maximal einmaliges Weiterverbinden)

• Aufnahme und Weiterleitung von Anliegen an Ämter usw. in den Fällen, in denen nicht telefonisch weitervermittelt werden kann

• Aufnahme von Beschwerden bzw. Hinweisen auf Missstände (Müll im Grün, defekte Ampeln, Falschparker etc.)

• Anliegen mit Fach- oder Fallbezug geringerer Komplexität bzw. Schwierigkeit bearbeiten (z.B. Vergabe von Abholterminen für Sperrmüll)

• Versand von elektronischen Formularen und Broschüren per E-Mail

• Bearbeitung von Rückrufwünschen

• Betrieb des Bürgertelefons bei Großschadensereignissen auf Anforderung des Krisenstabes

• Aufnahme und Weiterleitung verwaltungsfremder Anfragen