Gegenseitige Vertretung und Aushilfe: Unterschied zwischen den Versionen
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Ziel waren keine finanziellen Einsparungen, sondern die Sicherung der Leistungserbringung. Gerade kleine Städte haben für viele Aufgaben nur einen Sachbearbeiter. Sollte dieser längere Zeit ausfallen, z.B. durch Erkrankung, gibt es meistens keinen Mitarbeiter, der diesen einigermaßen gleichwertig vertreten kann. Dieses kann gerade bei Publikumsintensiven Aufgaben zu einer negativen Aussenwirkung führen, wenn die Aufgaben erfüllung nicht, nicht vollständig oder unrichtig ausgeführt wird. | |||
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2013, 14:04 Uhr
Gegenseitige Vertretung und Aushilfe | |
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Sektor | |
Themenbereich | Verwaltung |
Staat | Deutschland |
Bundesland | NRW |
Bezirk/Kreis | Höxter |
Projektpartner (Institutionen) | Stadt Marienmünster, Stadt Nieheim, Stadt Steinheim |
Kontaktperson(en) | Michael Hillen |
Projektwebsite | |
Projektstart (Jahr) | 2011 |
Rechts- und Organisationsform | öffentlich-rechtliche Vereinbarung |
Preise und Auszeichnungen |
Es wurde im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen diesen drei Städten vereinbart, dass im Einzelfall bei einem unerwarteten Ausfall eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eine Vertretung erfolgt. Diese Vertretung gilt für folgende Bereiche: 1) Standesamtswesen 2) Rentenangelegenheiten 3) Wohngeldangelegenheiten 4) Lohn- und Gehaltsabrechnungen Weiterhin wurde vereinbart, dass man im Bereich Baumkontrollen und Prüfung ortsveränderlicher Anlagen enger zusammenarbeitet.
Finanzierung
Aktueller Stand
Ziel waren keine finanziellen Einsparungen, sondern die Sicherung der Leistungserbringung. Gerade kleine Städte haben für viele Aufgaben nur einen Sachbearbeiter. Sollte dieser längere Zeit ausfallen, z.B. durch Erkrankung, gibt es meistens keinen Mitarbeiter, der diesen einigermaßen gleichwertig vertreten kann. Dieses kann gerade bei Publikumsintensiven Aufgaben zu einer negativen Aussenwirkung führen, wenn die Aufgaben erfüllung nicht, nicht vollständig oder unrichtig ausgeführt wird.