Übertragung der Zahlungsabwicklung der Stadt Horstmar auf die Gemeinde Neuenkirchen

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Übertragung der Zahlungsabwicklung der Stadt Horstmar auf die Gemeinde Neuenkirchen
Sektor 01.1.2 Finanz- und Steuerwesen
Themenbereich Finanzbuchhaltung
Staat Deutschland
Bundesland NRW
Bezirk/Kreis Kreis Steinfurt
Projektpartner (Institutionen) Stadt Horstmar, Gemeinde 48485 Neuenkirchen
Kontaktperson(en) Klaus Beckmann
Projektwebsite
Projektstart (Jahr) 2011
Rechts- und Organisationsform öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommmunen
Preise und Auszeichnungen
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Beschreibung

Die Gemeinde 48485 Neuenkirchen hat mit der Stadt 48612 Horstmar eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Zahlungsabwicklung auf die Gemeinde Neuenkirchen geschlossen. Die vereinbarte interkommunale Zusammenarbeit betrifft die Wahrnehmung der "Zahlungsabwicklung" durch die Gemeinde Neuenkirchen. Die Stadt Horstmar hat die mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Aufgaben ab dem 01.01.2011 vollständig auf die Gemeinde Neuenkirchen übertragen. Die Zahlungsabwicklung gehört neben der Buchführung zu den Aufgaben, die die Finanzbuchhaltung zu erledigen hat (siehe § 93 Abs. 1 GO NW). Der Begriff "Zahlungsabwicklung" ist in § 30 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW definiert und damit inhaltlich klar bestimmt. Nach dieser gesetzlichen Definition umfasst die Zahlungsabwicklung a) die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen b) die Verwaltung der Finanzmittel c) das Mahn- und Vollstreckungswesen. Durch die Übernahme des Aufgabenbereiches sind die Rechte und Pflichten zur Erfüllung der mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Aufgaben in die Zuständigkeit der Gemeinde Neuenkirchen übergegangen. Die Gemeinde Neuenkirchen hat sich gegenüber der Stadt Horstmar verpflichtet, fachlich qualifiziertes Personal für die mit der Aufgabe verbundenen Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug hat die Stadt Horstmar sich verpflichtet, als Gegenleistung eine Entschädigung in angemessener Höhe zur Deckung der Kosten (Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungsgemeinkosten) zu zahlen.

Finanzierung

Für die Wahrnehmung der Aufgaben erhält die Gemeinde Neuenkirchen von der Stadt Horstmar eine jährliche Entschädigung in angemessener Höhe. Die Entschädigung dient zur Deckung der Kosten, die der Gemeinde Neuenkirchen für die Erledigung der Aufgaben tatsächlich entstehen. Die Stadt Horstmar kann durch die Aufgabenübertragung ihre jährlichen Personalkosten senken, da sie für die Erledigung der mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Aufgaben kein eigenes Personal mehr zur Verfügung stellen muss.

Aktueller Stand

Die vereinbarte Zusammenarbeit wird seit dem 01.01.2011 praktiziert. Die abgeschlossene Vereinbarung sah zunächst eine Dauer von 2 Jahren vor und beinhaltet eine jährliche Kündigungsmöglichkeit. Da beide Kommunen mit dem Ergebnis der Zusammenarbeit sehr zufrieden sind, ist derzeit davon auszugehen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen auch in den nächsten Jahren in unveränderter Form fortgesetzt wird.

Erzielte Effekte

Die Zusammenarbeit hat sich aus wirtschaftlicher Sicht für beide Kommunen als vorteilhaft erwiesen. Die Gemeinde Neuenkirchen erhält von der Stadt Horstmar eine Entschädigung für das für die Aufgabe "Zahlungsabwicklung" einzustellende Personal, während die Stadt Horstmar im Gegenzug durch einen Abbau einer Stelle ansonsten anfallende Personalkosten vermeiden bzw. reduzieren konnte.

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