Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde Mettingen
Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde Mettingen | |
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Sektor | 01. ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG |
Themenbereich | Rechnungsprüfung |
Staat | Deutschland |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Bezirk/Kreis | Kreis Steinfurt |
Projektpartner (Institutionen) | Kreis Steinfurt, Gemeinde Mettingen |
Kontaktperson(en) | Herr Robert |
Projektwebsite | |
Projektstart (Jahr) | 2011 |
Rechts- und Organisationsform | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung |
Preise und Auszeichnungen |
Beschreibung
Die Gemeinde Mettingen hat als kleine kreisangehörige Gemeinde gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW keine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet. Daher hat sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sowie die Erstellung der Prüfberichte im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt zu übertragen.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 erfolgt ohne Anpassung der personellen Ressourcen in der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Steinfurt.
Finanzierung
Die Prüfungstätigkeit wird über den Gebührentarif zur allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Steinfurt für Prüfung Dritter in Höhe von z.Zt. 55,- € pro Stunde vergütet. Zusätzlich werden die nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetz NRW an die Prüfer zu zahlenden Reisekosten erstattet.
Aktueller Stand
Der Jahresabschluss 2009 der Gemeinde Mettingen wurde dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt vorgelegt; die Prüfung erfolgt im III. Quartal 2012.
Erzielte Effekte
Durch die Übertragung der Prüfungsaufgabe auf einen sachverständigen Dritten stellt die Gemeinde Mettingen eine qualifizierte Jahresabschlussprüfung zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sicher.
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt profitiert ebenfalls durch deutliche Synergieeffekte, da viele Arbeitsbereiche in beiden Verwaltungen vorzufinden sind und nur ein einmaliges Einarbeiten in das jeweilige Prüffeld erforderlich ist. Neue Lösungsansätze und Erfahrungen einer Verwaltung lassen sich hierdurch problemlos auf den Kooperationspartner übertragen.