Zweckverband SPNV Münsterland

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Zweckverband SPNV Münsterland
Sektor
Themenbereich Infrastruktur
Staat Deutschland
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bezirk/Kreis
Projektpartner (Institutionen) Münster, Kreise Coesfeld, Warendorf, Steinfurt, Borken
Kontaktperson(en) Frau Heike Wegmann (Sekretariat)
Projektwebsite http://zvm.info/front content.php
Projektstart (Jahr) 1995
Rechts- und Organisationsform Zweckverband
Preise und Auszeichnungen
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Koordinaten: 51° 57' 36.77" N, 7° 35' 50.36" E

Beschreibung

Der Zweckverband SPNV Münsterland ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform und sorgt für ein bedarfsgerechtes Angebot im SPNV sowie für die Sicherstellung der Mobilität der Bürger. Gleichzeitig muss das Angebot den Anforderungen auf den stark nachgefragten Strecken entsprechen.

Finanzierung

Nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes einen Betrag für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese Mittel sind insbesondere für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verwenden. In NRW gibt es drei Aufgabenträger, die die entsprechenden finanziellen Zuwendungen über die Bezirksregierungen erhalten. Diese Mittel dienen zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Verkehrsangebotes im SPNV.

Für Westfalen ist der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Er gibt die finanziellen Mittel an seine fünf Mitglieder zur Investition weiter, darunter auch der ZVM. Die Mitglieder kümmern sich um die jeweilige Ausgestaltung des regionalen Nahverkehrsangebotes in ihrem Raum. Dazu stehen den Zweckverbänden die sogenannten Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Das Geld ist für Maßnahmen zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV bestimmt. Insbesondere dient es zur Bestellung von Verkehrsleistungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Förderungen von Planungen und Investitionen in die Infrastruktur erfolgen über den NWL auf Grundlage jährlich zu erstellender Investitionsprogramme. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) oder dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).

Aktueller Stand

Zu den Aufgaben des Zweckverband gehören die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet, die Bildung eines Gemeinschaftstarifs sowie die Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im Öffentlichen Personennahverkehr. Dazu kommt die Koordination der von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der kreisfreien Stadt Münster aufzustellenden Nahverkehrspläne und Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband. Durch eine Kooperation beim Tarif gibt es auch eine Anknüpfung an die Stadt Osnabrück sowie einige Gemeinden im Landkreis Osnabrück.