Gemeinsamer Standesamtsbezirk
Gemeinsamer Standesamtsbezirk | |
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Sektor | 01. ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG |
Themenbereich | Standesamtswesen |
Staat | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Bezirk/Kreis | |
Projektpartner (Institutionen) | Kelkheim, Eppstein |
Kontaktperson(en) | Frau Kerstin Busch (Standesamt Kelkheim) |
Projektwebsite | http://www.kelkheim.de/conpresso4/ rubric/index.php?rubric=Einrichtungen+%7C+Standesamt |
Projektstart (Jahr) | 2009 |
Rechts- und Organisationsform | Formelle Kooperation |
Preise und Auszeichnungen |
Beschreibung
Die Standesamtsbezirke von Eppstein und Kelkheim fusionierten mit Wirkung vom 1. Januar 2009. Die Gründe für diese interkommunale Zusammenarbeit sind vielschichtig.
Ein Auslöser war die anstehende Altersteilzeit einer Mitarbeiterin im Personenstandsrecht. Hinzu kamen die anstehenden Veränderungen durch das Personenstandsrechtsreformgesetz, das insbesondere stark gestiegene Anforderungen für die kostenintensive informationstechnischen Verarbeitung mit sich bringt. Daher war der Zeitpunkt gekommen, Überlegungen zur zukünftigen Aufgabenerledigung anzustellen. Zentraler Ansatz war dabei, dass die in einem gemeinsamen Standesamtsbezirk angebotenen Aufgaben aus der Natur der Sache heraus selten nachgefragt werden: Kernaufgaben des Standesamtes sind traditionell die Dokumentation von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. In der Praxis besteht bei Geburten nur noch eine geringe Bedeutung: Da das Prinzip der örtlichen Zuständigkeit gilt, müssen Eppsteiner Bürger nur bei den – mittlerweile sehr seltenen – Hausgeburten den Weg zum für Eppstein zuständigen Standesamt antreten. Bei Sterbefällen werden die Formalitäten in der Regel durch die Bestattungsunternehmen erledigt. So bleiben als Kernaufgabe die Eheschließungen, die aber auch noch in Eppstein – nach entsprechender Anmeldung in Kelkheim – auf der Burg durchgeführt werden können.
Aktueller Stand
Insgesamt gesehen bringt der gemeinsame Standesamtsbezirk Verbesserungen für die Eppsteiner Bürgerinnen und Bürger, da die bisher im Eppsteiner Standesamt mit angebotenen umfangreichen Aufgaben, wie z.B. öffentlich-rechtliche Vor- und Nachnamensänderungen, Einbürgerungen und Lebenspartnerschaften in der Eppsteiner Verwaltung verbleiben und in Zukunft im BürgerBüro bearbeitet werden. So ist eine qualitativ hoch stehende Aufgabenerledigung sichergestellt.
Erzielte Effekte
Durch die Neubündelung der Aufgaben in Kelkheim und im BürgerBüro bestehen für die Stadt Eppstein für die zunächst vereinbarte Laufzeit von 5 Jahren Einsparungen in Höhe von deutlich über 150.000 €.